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Produktinformationen
Produktbeschreibung
Schienenklammer für Geräteträger (Serres Gerätehalterung)
Die Schienenklammer wurde speziell für den ATMOS Chirurgiesauger mit Einwegabsaugsystem entwickelt, um Behälter sicher am Geräteträger zu befestigen. Dadurch wird eine flexible Behälterverwaltung im operativen Umfeld ermöglicht, der Wechsel von Behältern wird erleichtert und so die Arbeitsabläufe im Operationssaal effizienter gestaltet.
Eigenschaften & Vorteile
- Die Schienenklammer dient dem Anbringen von Behältern am ATMOS Chirurgiesauger mit Einwegabsaugsystem.
- Sie bietet eine kompatible Schnittstelle zur Serres Gerätehalterung.
- Sie lässt sich leicht montieren und demontieren.
Anwendung & Hinweise
Die Schienenklammer wird am Geräteträger des ATMOS Chirurgiesaugers befestigt und ermöglicht das Anbringen von Behältern. Vor dem Einsatz ist sicherzustellen, dass die Verbindung fest sitzt und die Behälter korrekt positioniert sind. Hygiene- und Sicherheitsaspekte: Halten Sie alle Oberflächen sauber, beachten Sie die Herstellerhinweise zur Reinigung und verwenden Sie das Zubehör gemäß den lokalen Hygienestandards.
Lieferumfang
Lieferumfang: Die Verpackungseinheit enthält eine Schienenklammer für den Geräteträger Serres Gerätehalterung, geeignet zur Nutzung mit dem ATMOS Chirurgiesauger mit Einwegabsaugsystem.
Lieferung & Versand
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–3 Werktage. Nach dem Versand erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit Ihrer Sendungsnummer zur Nachverfolgung.
| Bestellwert (Netto) | Versandkosten |
|---|---|
| bis 59,49 € | 12,49 € |
| 59,50 € bis 99,99 € | 6,49 € |
| ab 100,00 € | VERSANDKOSTENFREI |
Versand EU: 13,99 € | International: 19,99 €. Expressversand auf Anfrage möglich.
Widerrufsrecht & Rückgabe
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Frist: 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie die Waren in Besitz genommen haben.
- Rücksendekosten: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- Abwicklung: Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

